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Beim Bauen, Sanieren oder Kaufen: Nutzen Sie KfW-Fördergelder

Beim Bauen, Sanieren oder Kaufen:

Nutzen Sie die neuen KfW-Fördergelder! 

 

Nachhaltiger Gebäudebestand in Deutschland bis 2050

Die Bundesregierung möchte den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 so klimafreundlich wie möglich gestalten und bietet deswegen neue Fördergelder für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ab dem 01. Juli 2021 werden die bisherigen Förderprogramme der KfW-Bank sowie der BAFA-Förderung gebündelt und unter einem Dach zusammengefasst. Es entsteht die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG.


Welche Vorteile bietet die BEG für Bauherren oder Käufer?

Nachhaltigkeit sichern Sie scih höhere FördergelderAb dem 1. Juli 2021 spielen die Nachhaltigkeit der Bausubstanz, die Digitalisierung und die erneuerbaren Energien beim Bauen eine zentrale Rolle. Für energieeffiziente Baumaßnahmen erhalten Sie zukünftig höhere Fördergelder und müssen nur noch einen Antrag stellen.

Falls Sie nun sagen, dass Sie mit Ihrem Bauprojekt eigentlich gleich heute starten oder ein neu gebautes Haus kaufen wollen, dann habe ich gute Nachrichten für Sie! Selbst wenn Sie Ihren Bauvertrag in der ersten Jahreshälfte abschließen, können Sie ab 01. Juli 2021 von den neuen Fördergeldern profitieren. Sie müssen den Förderantrag allerdings vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Für den Antrag der Förderung benötigen Sie außerdem ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW, den Sie in uns finden. 


Die Vorteile der BEG für Bauherren und Käufer auf einen Blick

Flexibilität beim Zuschuss: Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein Effizienzhaus bauen oder kaufen, können Sie zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Investitionszuschuss wählen.

Höhere Förderquoten: Setzen Sie in Ihrem Neubau oder sanierten Gebäude mindestens 55 Prozent erneuerbare Energien ein, erhöhen sich die Zuschüsse und Kreditbeträge je Wohnung. Dies gilt auch für Neubauten, die mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) geplant und gebaut werden. 


Was müssen Sie bei der Beantragung der Fördergelder beachten?

Das neue BEG ersetzt ab 1. Juli 2021 unter anderem das bisherige Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren.“ Im BEG werden die bislang geltenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der KfW etappenweise integriert und neu geordnet. Zehn Förderprogrammen werden ab Juli zu drei Förderprogrammen gebündelt und sollen zunächst bis 2030 gelten.

Dadurch entfällt die bisherige Förderung der KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus 115. Allerdings können Sie die BEG-Fördergelder mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kombinieren. Außerdem wurde die gesamte BEG von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Für die wohnwirtschaftlichen Programme wird es weiterhin einen Einheitszins geben, der unabhängig von Bonität und Beleihungsauslauf gilt.

Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Achten Sie unbedingt auf die Antragsfristen!

Sie können die bisher geltenden Förderkredite „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ noch bis zum 30. Juni 2021 beantragen. Einen Tag später, am 01. Juli 2021, gelten nur noch die Anträge auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor dem Antrag in Anspruch genommen werden, während die BEG vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsvertrag oder vor dem Immobilienkaufvertrag beantragt werden müssen.

Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Möchten Sie bei der Finanzberatung Ohnesorgs noch rechtzeitig einen KfW Kredit nach den bisherigen Förderbedingungen beantragen? Dann senden Sie Ihren entscheidungsfähigen Darlehensantrag bitte bis zum 31. Mai 2021 an info@finanzen-ohnesorge.de. Beantragen Sie ein Darlehen von mehr als 250.000 Euro, gelten längere Bearbeitungszeiten.

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Weiterführende Informationen zur BEG erhalten Sie bei der KfW,  beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder bei uns unter www.Finanzen-Ohnesorge.de.


Was ändert sich durch die BEG?

Bis zum 30. Juni 2021 bleibt für Bauherren alles beim Alten.

Sie beantragen für ihr Effizienzhaus 40 Plus, 40 oder 55 einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss im KfW-Programm 153. Ab dann startet die BEG, mit einem Wermutstropfen für alle, die besonders viel oder effiziente erneuerbare Energien einsetzen:
Der BAFA-Zuschuss steht seit Anfang 2021 nicht mehr zur Verfügung und wird erst Mitte des Jahres durch eine verbesserte KfW Förderung kompensiert.

(Mit Klick auf die Überschrift werden Ihnen weitere Informationen angezeigt.)

Folgende weitere Änderungen ergeben sich in der BEG WG für Bauherren:

  • Die neuen Förderprogramme sind Wohngebäude – Kredit (261, 262) und Wohngebäude – Zuschuss (461).

 

  • Alternativ zum Förderkredit mit Tilgungszuschuss steht Bauherren auch eine reine Zuschussvariante zur Verfügung.

 

  • Erneuerbare-Energien-Bonus und Nachhaltigkeits-Bonus: Für die Effizienzhaus-Varianten Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse und Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse ist eine besonders hohe Förderung möglich. Hier beträgt der mögliche Kreditbetrag 150.000 Euro (statt sonst 120.000 Euro) und der (Tilgungs) Zuschuss ist jeweils 2,5 Prozent höher als in der klassischen Effizienzhaus-Variante.

 

  • Voraussetzung für die Erneuerbare-Energien-Klasse: Erneuerbare Energien tragen mindestens zu 55 Prozent zur Wärmeversorgung des Gebäudes bei.

 

  • Voraussetzung für die Nachhaltigkeits-Klasse: Es wird ein Nachhaltigkeitszertifikat für das Effizienzhaus ausgestellt.

 

  • Smart Home Systeme können als Einzelmaßnahme gefördert werden, Sonnenschutzsysteme auch ohne den Austausch der Fenster

 

Wie hoch sind die Tilgungszuschüsse ab 1. Juli 2021?

  • Effizienzhaus 40 Plus
    25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten  --> maximal 37.500 Euro (Tilgungs)Zuschus

 

  • Effizienzhaus 40
    20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten --> maximal 24.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss

 

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
    22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 33.750 Euro (Tilgungs)Zuschuss

 

  • Effizienzhaus 55
    15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 18.000 Euro (Tilgungs)Zuschuss

 

  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse
    17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten --> maximal 26.250 Euro (Tilgungs)Zuschuss

Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab Juli 2021 die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden. Wie bisher auch ist bei der KfW-Förderung die Begleitung durch einen Sachverständigen bzw. Energieberater Pflicht!


Ihr Projekt startet vor der Umstellung auf die BEG?

Sie Haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt? Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen und/oder für einen Beratungstermin.

 

Viel Spaß bei Ihrer Renovierungsplanung wünscht
Ihr Matthias Ohnesorge


 

 

Weitere Informationen nachzulesen unter finanzen-ohnesorge.de