Die Bundesregierung möchte den Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 so klimafreundlich wie möglich gestalten und bietet deswegen neue Fördergelder für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ab dem 01. Juli 2021 werden die bisherigen Förderprogramme der KfW-Bank sowie der BAFA-Förderung gebündelt und unter einem Dach zusammengefasst. Es entsteht die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG.
Ab dem 1. Juli 2021 spielen die Nachhaltigkeit der Bausubstanz, die Digitalisierung und die erneuerbaren Energien beim Bauen eine zentrale Rolle. Für energieeffiziente Baumaßnahmen erhalten Sie zukünftig höhere Fördergelder und müssen nur noch einen Antrag stellen.
Falls Sie nun sagen, dass Sie mit Ihrem Bauprojekt eigentlich gleich heute starten oder ein neu gebautes Haus kaufen wollen, dann habe ich gute Nachrichten für Sie! Selbst wenn Sie Ihren Bauvertrag in der ersten Jahreshälfte abschließen, können Sie ab 01. Juli 2021 von den neuen Fördergeldern profitieren. Sie müssen den Förderantrag allerdings vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Für den Antrag der Förderung benötigen Sie außerdem ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW, den Sie in uns finden.
Flexibilität beim Zuschuss: Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein Effizienzhaus bauen oder kaufen, können Sie zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Investitionszuschuss wählen.
Höhere Förderquoten: Setzen Sie in Ihrem Neubau oder sanierten Gebäude mindestens 55 Prozent erneuerbare Energien ein, erhöhen sich die Zuschüsse und Kreditbeträge je Wohnung. Dies gilt auch für Neubauten, die mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) geplant und gebaut werden.
Das neue BEG ersetzt ab 1. Juli 2021 unter anderem das bisherige Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren.“ Im BEG werden die bislang geltenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich der KfW etappenweise integriert und neu geordnet. Zehn Förderprogrammen werden ab Juli zu drei Förderprogrammen gebündelt und sollen zunächst bis 2030 gelten.
Dadurch entfällt die bisherige Förderung der KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus 115. Allerdings können Sie die BEG-Fördergelder mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kombinieren. Außerdem wurde die gesamte BEG von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Für die wohnwirtschaftlichen Programme wird es weiterhin einen Einheitszins geben, der unabhängig von Bonität und Beleihungsauslauf gilt.
Sie können die bisher geltenden Förderkredite „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ noch bis zum 30. Juni 2021 beantragen. Einen Tag später, am 01. Juli 2021, gelten nur noch die Anträge auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor dem Antrag in Anspruch genommen werden, während die BEG vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsvertrag oder vor dem Immobilienkaufvertrag beantragt werden müssen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Möchten Sie bei der Finanzberatung Ohnesorgs noch rechtzeitig einen KfW Kredit nach den bisherigen Förderbedingungen beantragen? Dann senden Sie Ihren entscheidungsfähigen Darlehensantrag bitte bis zum 31. Mai 2021 an info@finanzen-ohnesorge.de. Beantragen Sie ein Darlehen von mehr als 250.000 Euro, gelten längere Bearbeitungszeiten.
Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig. Weiterführende Informationen zur BEG erhalten Sie bei der KfW, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder bei uns unter www.Finanzen-Ohnesorge.de.
Sie beantragen für ihr Effizienzhaus 40 Plus, 40 oder 55 einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss im KfW-Programm 153. Ab dann startet die BEG, mit einem Wermutstropfen für alle, die besonders viel oder effiziente erneuerbare Energien einsetzen:
Der BAFA-Zuschuss steht seit Anfang 2021 nicht mehr zur Verfügung und wird erst Mitte des Jahres durch eine verbesserte KfW Förderung kompensiert.
(Mit Klick auf die Überschrift werden Ihnen weitere Informationen angezeigt.)
Parallel zur Effizienzhaus-Förderung kann ab Juli 2021 die verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung beantragt werden. Wie bisher auch ist bei der KfW-Förderung die Begleitung durch einen Sachverständigen bzw. Energieberater Pflicht!
Kontaktieren Sie uns gern bei Fragen und/oder für einen Beratungstermin.
Viel Spaß bei Ihrer Renovierungsplanung wünscht
Ihr Matthias Ohnesorge