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Lastenzuschuss bei Finanzproblemen / Baukindergeld einsetzen

Lastenzuschuss bei Finanzproblemen / Baukindergeld einsetzen


Lastenzuschuss bei Finanzproblemen

 


Lastenzuschuss hilft bei vorübergehenden Finanzproblemen

So wie Mieter haben auch Immobilieneigentümer unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld.

Es heißt in diesem Fall "Lastenzuschuss". Der Lastenzuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare erhalten Eigentümer bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle in ihrem Kreis oder ihrer Kommune.

 


Wer bekommt den Lastenzuschuss?

Ob ein Haushalt zum Kreis der Berechtigten gehört und wie viel Geld er bekommt, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen und
  • der Belastung.

Diese bezieht sich vor allem auf den Baukredit. Bei der Belastung berücksichtigt werden eine Bewirtschaftungspauschale für Instandhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr, die zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten. Keine Rolle spielt dagegen die Größe des Wohnraums: selbst genutztes Wohneigentum wird beim Wohngeld nicht als Vermögen betrachtet. Die Größe des Wohnraums kann sogar über die Bewirtschaftungspauschale die Förderung erhöhen. 

Antragsberechtigt sind nicht nur private Bauherren, sondern unter anderen auch Inhaber von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen, ebenso Eigentümer von Eigentumswohnungen und Erbbauberechtigte oder Menschen mit Wohn- und Nießbrauchrechten.

Doch aufgepasst: beziehen die Eigentümer bereits staatliche Leistungen, in denen die Kosten einer angemessenen Unterkunft enthalten sind (so z.B. Sozialhilfe oder Grundsicherung),  können sie keinen Lastenzuschuss erhalten. Das gilt aber nur für die Eigentümer selbst. Bekommen im Haushalt lebende Angehörige solche staatlichen Zuschüsse, können die Eigentümer dennoch den Lastenzuschuss beantragen.


    


Baukindergeld sinnvoll einsetzen

Baukindergeld sinnvoll einsetzenHilfreich für Familien in der Corona-Krise ist auch das Baukindergeld. Es lässt sich sinnvoll einsetzen um finanzielle Engpässe zu schmälern. Da sich das Baukindergeld nach der Anzahl der Kinder berechnet und nicht nach der Wohnfläche, sollten junge Familien möglichst flächensparend planen. Je kleiner die zukünftige Wohnfläche, umso preiswerter werden Hausbau und spätere Unterhaltung. Bei guter Planung muss der Verzicht auf Wohnfläche nicht zu Lasten des Komforts gehen! Angehende Bauherren sollten sich bei der Entscheidung für Grundrisse, Baustoffe und Ausstattung von einem Sachverständigen beraten lassen. 

Wer bereits eingezogen ist und das Baukindergeld schon erhält, kann es für die Tilgung des Baukredits einsetzen und sein Haushaltsbudget damit entlasten.


    


Auch das Gespräch mit der Bank hilft bei finanziellen Engpässen

Bricht das Einkommen ganz oder zeitweise weg, lohnt sich für Bauherren und Eigentümer das Gespräch mit der Bank. Einige Kreditinstitute verlängern die Bereitstellungszinsen-freie Zeit oder bieten an die Tilgung für gewisse Zeiträume auszusetzen. So lassen sich finanzielle Engpässe während der Corona-Krise leichter überbrücken.


Gern berate ich Sie hierzu, vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin.

 

Ihr Matthias Ohnesorge


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